Deckungsgrad & Performance

Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung im Sinne von Art. 44 BVV2 errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen (Aktiven) abzüglich Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Pensionskasse.

Die Performance wird als Verhältnis von Ertrag zu den durchschnittlich investierten Vermögensanlagen berechnet. Dabei werden laufende Erträge wie Coupons- und Dividendenzahlungen, Kapitalgewinne und -verluste sowie der gesamte Vermögensverwaltungsaufwand berücksichtigt («total return»). Mittelzu- und -abflüsse beeinflussen die Höhe des durchschnittlich investierten Kapitals. Auch der Zeitpunkt der Mittelflüsse spielt eine Rolle.

Kurzporträt

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Die Pensionskasse Schaffhausen PKSH ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Sie ist die Vorsorgeeinrichtung für die Angestellten des Kantons Schaffhausens. Viele politische Gemeinden, Schul- und Kirchgemeinden sowie verschiedene öffentlich-rechtliche Körperschaften und dem Kanton nahestehende Institutionen haben sich ebenfalls der PKSH angeschlossen.

Mit über 12’500 Aktiv-Versicherten und Rentenbeziehenden und 68 angeschlossenen Arbeitgebern zählt die PKSH zu den grösseren Pensionskassen der Schweiz.

Die PKSH steht in Bezug auf Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod für Aktivversicherte und Rentenbezüger im Vergleich mit anderen Pensionskassen sehr gut da. Diese gehen deutlich über das gesetzliche Minimum hinaus und sind sehr arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet, so ist das Verhältnis des Gesamttotals der Beiträge der Aktiv-Versicherten und des Totals der Beiträge der Arbeitgeber 1:1.5 bzw. 40% zu 60% (bezogen auf den Vorsorgeplan Standard).

Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen haben. Wir beraten Sie gerne.

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Technische Grundlagen

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Technische Grundlagen

Die Berechnungen der Verpflichtungen der Pensionskassen basieren auf biometrischen Grundlagen, also beispielsweise der Wahrscheinlichkeit zu sterben, invalid zu werden, verheiratet zu sein oder Kinder zu haben. Diese Wahrscheinlichkeiten werden aus Statistiken gewonnen, die aufgrund von Beobachtungen grosser Versichertenbestände über mehrere Jahre erstellt werden. Das Zusammenstellen aller Wahrscheinlichkeiten inklusive den sich daraus ergebenden Barwerten zur Berechnung von Pensionsverpflichtungen wird mit „technische Grundlagen“ bezeichnet.

Die technischen Grundlagen müssen regelmässig erneuert werden, da beispielsweise die Sterbe- und die Invalidierungswahrscheinlichkeiten nicht konstant sind, sondern sich verändern. Die fortlaufende Erhöhung der Lebenserwartung der letzten Jahrzehnte ist ein bekanntes Beispiel dafür, aber auch die mitunter nach konjunktureller Entwicklung oder aufgrund gesetzlicher Veränderung tieferen oder höheren Invalidierungswahrscheinlichkeiten.

Die PKSH verwendet als Rechnungsgrundlagen die VZ 2020 (Generationentafeln) mit einem technischen Zinssatz von 1.5%. Für die technischen Grundlagen VZ 2020 haben insgesamt 29 grosse autonome Pensionskassen ihre Daten der Jahre 2016 bis 2020 zur Verfügung gestellt. Die Datenbasis umfasst rund 1.4 Millionen aktive Versicherte und 0.9 Millionen Rentner. Die Lebenserwartung hat bei den 65-jährigen Männern im Vergleich zu den vor fünf Jahren publizierten Grundlagen mit 0.71 Jahre deutlich zugenommen (von 20.91 auf 21.62). Auch bei den 64-jährigen Frauen ist eine deutliche Zunahme um 0.72 Jahre (von 23.95 auf 24.67) zu verzeichnen. Die Invaliditätswahrscheinlichkeit hat bei den Männern in allen Alterskategorien deutlich abgenommen. Bei den Frauen ist nur eine leichte Abnahme zu verzeichnen, die sich vor allem in jüngeren Jahren zeigt.

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Rechtsgrundlagen

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Geschäftsberichte

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Stv. Geschäftsführerin / Leiterin Finanzen & Controlling
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Christof Schönenberg

Leiter Vorsorge
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Marlies Löpfe

Fachspezialistin Vorsorge
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Claudia Facchin Hinni

Mitarbeiterin Finanzen und Administration
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Michael Gerike

Mathematischer Experte
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Esther Duttlinger

Fachspezialistin Vorsorge
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Lejla Sadiku

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Zuständigkeiten

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Organisation

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Verwaltungskommission

Verwaltungs­kommission

Die paritätisch zusammengesetzte Verwaltungskommission besteht aus je fünf Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber sowie einem Vertreter der Rentner (Beisitzer ohne Stimmrecht). Die Verwaltungskommission übt die oberste Leitung sowie die Aufsicht über die Geschäftsführung PKSH gemäss den gesetzlichen, reglementarischen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen aus.

Die Amtsdauer der Verwaltungskommission beträgt vier Jahre (aktuell vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024). Eine Wiederwahl ist zulässig. Anforderungsprofil und Pflichtenheft der Mitglieder sind in einem Merkblatt festgehalten.

Die Verwaltungskommission hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2023 Herrn Dr. Pablo Zarotti als Präsidenten und Herrn Regierungsrat Dino Tamagni als Vizepräsidenten für die zweite Hälfte der Amtsdauer 2021 bis 2024 gewählt. Pro Amtsdauer wählt die Verwaltungskommission abwechselnd für jeweils die Hälfte der Amtsdauer aus der Vertretung der Arbeitgebenden und der Vertretung der Arbeitnehmenden einen Präsidenten und aus der jeweils anderen Seite einen Vizepräsidenten.

 

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Vorsorgekommission

Vorsorgekommission

Die Vorsorgekommission ist für die Abklärung und Regelung von versicherungstechnischen und administrativen Belangen sowie für die Vorberatung wichtiger Geschäfte und Antragsstellung an die Verwaltungskommission zuständig. Sie treffen sich im Verlaufe des Berichtsjahres viermal zur Beratung und Beschlussfassung.

 

 

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Anlagekommission

Anlagekommission

Die Anlagekommission hat die Aufgabe, die taktische Umsetzung der von der Verwaltungskommission erlassenen Anlagestrategie zu vollziehen, die Anlagetätigkeit zu überwachen und taktische Anlageentscheide aufgrund der aktuellen und der zu erwartenden Wirtschafts- und Finanzsituation zu fällen.

 

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Liegenschaftenkommission

Liegenschaften­kommission

Die Liegenschaftenkommission hat die Aufgabe, die Immobilienstrategie als Teil der von der Verwaltungskommission erlassenen Gesamtanlagestrategie der Pensionskasse für die direkten Immobilienanlagen zu definieren und umzusetzen.

 

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Geschäftsstelle

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle besorgt die operativen Geschäfte nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und nach den Weisungen der Verwaltungskommission. Sie wird vom Geschäftsführer geführt.

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Delegierte

Delegierte

Die Delegiertenversammlung ist die Vertretung der Kassenmitglieder und setzt sich aus 56 Aktiv-Versicherten sowie vier Rentnern zusammen. Die Zahl der Delegierten pro Wahlgruppe wird entsprechend der Zahl der Aktiv-Versicherten am 1. Januar vor Beginn der Amtsdauer verteilt. Die Amtsdauer der Delegierten beträgt vier Jahre und beginnt am 1. November nach dem Wahltermin des Kantonsrates des Kantons Schaffhausen.

Der Delegiertenversammlung stehen folgende Befugnisse zu:

  1. Wahl der Arbeitnehmervertreter in die Verwaltungskommission
  2. Vorschlagsrecht und Überweisung eines Geschäftes an die Verwaltungskommission;
  3. Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes bestehend aus Jahresbericht und Jahresrechnung;
  4. Kenntnisnahme des Berichts des Experten für berufliche Vorsorge;
  5. Kenntnisnahme des Berichts der Revisionsstelle.

Nachfolgend sind die aktuellen Delegierten der Amtsperiode 2021 – 2024 aufgeführt.

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Vertrauensarzt

Vertrauensarzt

Vertrauensärzte sind unabhängige Ärztinnen und Ärzte, die für die PKSH Untersuchungen zur Abklärung einer Invalidität durchführen. Die PKSH arbeitet mit verschiedenen (Fach-)Ärzten zusammen. Die Zuteilung des Vertrauensarztes bzw. der Vertrauensärztin erfolgt durch die PKSH.

 

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Investment Controller

Investment Controller

Der Externe Investment Controller unterstützt die Verwaltungs- und die Anlagekommission bei der Überwachung der Umsetzung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses. Für Ernennung und Abberufung des externen Investment Controllers ist die Verwaltungskommission zuständig.

Arbeit und Aufgaben im Überblick:

  • Ansprechpartner von Verwaltungs- und Anlagekommission für Fragen der Überwachung und Kontrolle
  • Unverzügliche Information von Anlagekommission und Geschäftsführer über allfällige Abweichungen vom Anlagereglement, von der Anlagestrategie und/oder von den Mandats- bzw. Bewirtschaftungsrichtlinien
  • Zeitgerechtes Controlling zur Anlagetätigkeit der internen Vermögensbewirtschaftung der Geschäftsstelle (Asset Management und Real Estate Management)
  • Begleitung der Überwachung der externen Vermögensverwalter

Der externe Investment Controller der PKSH ist die PPCmetrics AG in Zürich.

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Experte für berufliche Vorsorge

Experte für berufliche Vorsorge

Der Experte für berufliche Vorsorge ist zuständig für alle versicherungstechnischen Fragestellungen der Vorsorgeeinrichtung. Er prüft insbesondere, ob die PKSH jederzeit all ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Er ist hierfür der zentrale Ansprechpartner für die Vorsorgekommission der PKSH.

Experte für die berufliche Vorsorge der PKSH ist das Büro Deprez Experten AG, Zürich.

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Revisionsstelle

Pension Fund Governance

Als Mitglied des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP) ist die PKSH der ASIP-Charta unterstellt, welche für alle Mitglieder einen verbindlichen Verhaltenskodex darstellt. Darüber hinaus gelten für die PKSH eigene Loyalitätsbestimmungen, die von der Verwaltungskommission erlassen wurden. Mit der ASIP-Charta wird die Einhaltung der Loyalitäts- und Integritätsvorschriften des BVG sichergestellt. Jedes ASIP-Mitglied, und somit auch die PKSH, verpflichtet sich, zur Einhaltung der entsprechenden Grundsätze besorgt zu sein und hierfür geeignete Massnahmen zu treffen.

Die Loyalitätsbestimmungen der PKSH basieren auf den bundesrechtlichen Vorgaben und der ASIP-Charta. Die Bestimmungen der PKSH definieren die konkrete Umsetzung und Anwendung der ASIP-Charta und sind für sämtliche Mitarbeitenden der PKSH sowie die Mitglieder der Anlage- und Verwaltungskommission gültig. Ebenso sind die von der PKSH beigezogenen Experten, Berater und Dienstleister den Loyalitätsbestimmungen wie auch der ASIP-Charta unterstellt, sofern sie nicht einem mindestens gleichwertigen Regelwerk wie beispielsweise demjenigen der FINMA unterstehen.

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle prüft jährlich die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und die Vermögensanlagen. Revisionsstelle der PKSH ist die KPMG AG, Zürich.

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Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Sie prüft die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen, nimmt Einsicht in die jährliche Berichterstattung der Vorsorgeeinrichtungen und in die Berichte der Revisionsstelle und der Experten für berufliche Vorsorge. Sie trifft Massnahmen zur Behebung von Mängeln. Zudem ist sie beratend tätig, indem sie Rechtsauskünfte erteilt und für verschiedene Geschäftsvorgänge innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung Vorprüfungen anbietet.Zuständig für die PKSH ist die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), Zürich.
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Bankverbindung

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Schaffhauser Kantonalbank
8201 Schaffhausen
IBAN: CH52 0078 2008 2201 0310 1
Kontoinhaber:
Pensionskasse Schaffhausen
Schwertstrasse 6
8200 Schaffhausen

Für die Überweisung von Freizügigkeitsleistungen und freiwilligen Einkäufen verwenden Sie bitte die personalisierten Einzahlungsscheine, welche Sie aus dem Online-Berechnungstool herunterladen können.

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