Deckungsgrad & Performance

Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung im Sinne von Art. 44 BVV2 errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen (Aktiven) abzüglich Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Pensionskasse.

Die Performance wird als Verhältnis von Ertrag zu den durchschnittlich investierten Vermögensanlagen berechnet. Dabei werden laufende Erträge wie Coupons- und Dividendenzahlungen, Kapitalgewinne und -verluste sowie der gesamte Vermögensverwaltungsaufwand berücksichtigt («total return»). Mittelzu- und -abflüsse beeinflussen die Höhe des durchschnittlich investierten Kapitals. Auch der Zeitpunkt der Mittelflüsse spielt eine Rolle.

Hypotheken

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Sind Sie bei uns versichert und läuft Ihre Hypothek bald ab oder möchten Sie Wohneigentum erwerben? Wollen Sie weniger Zinsen zahlen? Es gibt gute Gründe, Ihre Hypothek bei der PKSH abzuschliessen anstatt bei einem anderen Finanzinstitut. Wir gewähren unseren Versicherten Hypotheken zu vorteilhaften Konditionen. Trotz des attraktiven Angebots für Sie kann die Pensionskasse Schaffhausen eine deutliche Renditeverbesserung erzielen. Somit unterstützen Sie auch Ihre eigene berufliche Altersvorsorge.

Damit das Hypothekargeschäft effizient und professionell abgewickelt werden kann, hat sich die PKSH entschlossen, mit der Schaffhauser Kantonalbank zusammen zu arbeiten. Diese übernimmt für die PKSH die telefonische Beratung, Abwicklung und Betreuung im Zusammenhang mit Ihrer Hypothek, Ihr Vertragspartner ist aber die PKSH. Bitte senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die PKSH (Stichwort „Hypothek“, Schwertstrasse 6, 8200 Schaffhausen) bis spätestens 6 Wochen vor Beginn bzw. Ablösedatum.

Lesen Sie bitte weiter oder gehen Sie direkt zu unseren Zinssätzen.

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Oliver Diethelm

Geschäftsführer

+41 52 632 72 14

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Miranda Küng

Stv. Geschäftsführerin / Leiterin Finanzen & Controlling

+41 52 632 71 88

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Claudia Facchin Hinni

Mitarbeiterin Finanzen und Administration

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Warum eine PKSH-Hypothek?

  • Einheitlich tiefe Zinsen für alle – Sie müssen nicht verhandeln
  • Keine Alterslimiten – Hypotheken auch für Rentnerinnen und Rentner
  • Zeitnahe und unkomplizierte Abwicklung
  • ab 20% Eigenmittel
  • Kompetente Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit
  • Versicherte fördern ihre eigene Vorsorge

Unsere Produkte

  • Festhypotheken (2-12 Jahre) mit der Möglichkeit, sich den attraktiven Zinssatz von heute für bis zu 18 Monate im Voraus zu «reservieren» (Terminhypothek)
  • Geldmarkthypothek
  • Variable Hypotheken
  • Energie Bonus auf Festhypothek

Auf uns können Sie sich verlassen

Wer bei der Finanzierung vorschnell entscheidet, spürt die Konsequenzen viele Jahre lang. Informieren Sie sich noch heute über eine Hypotheken-Ablösung oder Neufinanzierung und profitieren Sie von den Konditionen der PKSH. Unsere Hypotheken-Berater wissen, worauf Sie achten müssen. Zudem kennen sie alle Vor- und Nachteile, die eine Teilfinanzierung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (Pensionskassengelder) mit sich bringt.

Welche Hypothek passt zu mir und wie gehe ich vor?

Die verschiedenen Hypothekarmodelle unterscheiden sich in der Zinssatzgestaltung und in der Laufzeit. Daraus ergeben sich Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Was ist Ihnen wichtig? Informieren Sie sich auf den nachfolgenden Seiten über die Merkmale unserer Hypothekarprodukte.

Wenn Sie sich für eine PKSH-Hypothek interessieren, füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular aus. Bitte senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die PKSH (Stichwort „Hypothek“, Schwertstrasse 6, 8200 Schaffhausen) bis spätestens 6 Wochen vor Beginn bzw. Ablösedatum. Wir leiten die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung an die SHKB weiter, worauf sich ein Spezialist des Hypotheken-Centers der SHKB bei Ihnen melden wird. Sollten Sie vorher Fragen zum Hypothekenangebot oder zu den Formularen haben, können Sie sich gerne bei den Spezialisten der SHKB (hypotheken-center@shkb.ch oder 052 635 25 70) oder der PKSH (info@pksh.ch oder 052 632 71 88) melden, die Sie gerne telefonisch beraten.

 

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Festhypotheken

Festhypotheken

Festhypotheken haben einen festen, unveränderlichen Zinssatz während einer bestimmten Laufzeit. Dadurch bieten sie eine hohe Budgetsicherheit. Als Kreditnehmer wissen Sie bei Vertragsabschluss, wie hoch Ihre monatlichen Finanzierungskosten sein werden.

Mit einer Festhypothek bleibt der Schuldzins während der gesamten Laufzeit fix – egal ob die Zinsen auf dem Markt steigen oder sinken. Das Risiko von höheren Belastungen aufgrund von steigenden Zinsen entfällt. So können Sie sicher planen und budgetieren. Festhypotheken können in der Regel nicht amortisiert werden, es sei denn, die Rückzahlungen wurden vertraglich vereinbart. Zudem können Festhypotheken nicht vorzeitig gekündigt werden. Die Switch-Option bietet Ihnen aber die Möglichkeit, Ihre Festhypothek während der Laufzeit in eine neue Festhypothek umzuwandeln, unter der Bedingung, dass die neue Laufzeit über das Ende der bisherigen hinausgeht und der Zinssatz der neuen Hypothek denjenigen der bestehenden nicht unterschreitet.

Terminhypotheken (Forward Hypotheken)

Sie erwarten steigende Hypothekarzinsen und möchten den tiefen Zinssatz von heute für Ihre Hypothek von morgen reservieren? Fixieren Sie mit einer Terminhypothek den aktuellen Zinssatz bis zu 18 Monate im Voraus. Der Abschluss einer Terminhypothek ist für Erst- und Ablösehypotheken möglich. Die Zinsabsicherung ist für die ersten sechs Monate kostenlos. Für die restlichen Monate muss ein kleiner Zinszuschlag geleistet werden (siehe Abschnitt „Zinsen„).

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Variable Hypotheken

Variable Hypotheken

Im Gegensatz zur Festhypothek hat die variable Hypothek keine fixe Laufzeit. Der Zinssatz ist variabel und folgt der sich ändernden Entwicklung am Kapitalmarkt.

Mit einer variablen Hypothek kann von allfällig sinkenden Zinsen profitiert werden. Im Gegenzug besteht aber auch das Risiko steigender Zinsen. Die Zinsbelastung ist deshalb mittelfristig schlechter kalkulierbar. Eine variable Hypothek ist seitens beider Partner kündbar. Im Gegensatz zu Festhypotheken sind während der Laufzeit freiwillige Rückzahlungen möglich (Amortisation).

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Geldmarkthypotheken

Geldmarkthypotheken

Die Ermittlung des Geldmarkt Referenzzinssatzes LIBOR wurde Ende 2021 eingestellt. Als Nachfolge-Referenzzinssatz hat sich auf Empfehlung der Schweizerischen Nationalbank der SARON (Swiss Average Rate Overnight) als neuer Standard für den Schweizer Franken etabliert. Die PKSH bietet für neue Abschlüsse ab November 2020 auf dem SARON basierende Geldmarkt-Hypotheken an.

Der Zinssatz der Geldmarkthypothek setzt sich aus dem Basiszinssatz (SARON 1 month Compound Rate) mit einer Untergrenze von 0% plus Ihrem vereinbarten Zuschlag zusammen. Der Basiszinssatz wird monatlich am drittletzten Arbeitstag jedes Monats rückwirkend für die letzte Zinsperiode festgelegt. Dadurch profitieren Sie bei sinkendem Zinsniveau an den Kapitalmärkten zeitnah.

Die Laufzeit der Geldmarkthypothek beträgt drei Jahre und eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Die Switch-Option bietet Ihnen die Möglichkeit, während der Laufzeit Ihrer Geldmarkthypothek in eine Festhypothek zu wechseln. Dies unter der Bedingung, dass die Laufzeit der Festhypothek über die Restlaufzeit der Geldmarkthypothek hinausgeht.

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Belehnungsgrundsätze

Belehnungsgrundsätze

Hypothekarnehmer

  • Versicherte der Pensionskasse Schaffhausen (Aktiv-Versicherte und Rentenbeziehende)

Hypothekarprodukte

  • Festhypothek (Laufzeit 2 bis 12 Jahre)
  • Variable Hypothek
  • Geldmarkthypothek

Finanzierte Objekte

  • Einfamilienhäuser
  • Wohnung/Stockwerkeigentum
  • Mehrfamilienhäuser (max. 4 Wohneinheiten und Eigentümer wohnt in MFH)
  • Wohneigentum im Baurecht von öffentlicher Hand

Dabei gelten folgende Einschränkungen:

  • Nur selbst bewohnte Wohnobjekte in der deutschsprachigen Schweiz.
  • Grundsätzlich nur erstrangig besicherte Hypotheken (betrifft Schuldbrief-Stellung).
  • Kreditbetrag von mindestens CHF 100‘000 bis maximal CHF 2‘000‘000
  • Eine Ablösung in Tranchen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Keine Baukredite oder Baufinanzierungen.
  • Keine Renditeliegenschaften.
  • Keine Zweit- oder Ferienobjekte.

Belehnungsgrenze

  • Max. 80% des Kaufpreises bzw. Marktwerts bis Alter 65 bzw. Pensionierung
  • Max. 65% des Kaufpreises bzw. Marktwerts ab Alter 65 bzw. Pensionierung

Benötigte Eigenmittel

  • Mindestens 20% des Kaufpreises bzw. Marktwerts
  • Mindestens 10% der Eigenmittel dürfen nicht aus Vorsorgegeldern der 2. Säule stammen

Tragbarkeit und Amortisation

  • Max. 35% des Nettoeinkommens (bei 4.5% Hypozins plus 0.7% Unterhalt sowie allfällige Amortisationen) – bei Rentnerinnen und Rentnern ev. auch höher, sofern ausreichendes Vermögen vorhanden ist
  • Amortisation auf 65% des Kaufpreises bzw. Marktwerts über 15 Jahre bzw. spätestens bis Alter 65 bzw. bei früherer Pensionierung bis zu jenem Zeitpunkt
  • Direkte oder indirekte (über 3a Konto bei SHKB) Amortisation möglich

Tritt ein Versicherter aus der PKSH aus, oder wird das belehnte Objekt nicht mehr selbst genutzt, ist eine Weiterführung bis zum Laufzeitende der Hypothek möglich.

Belehnungsgrundsätze

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Zinssätze & Bearbeitungsgebühren

Zinssätze

Bei der PKSH profitieren Sie von attraktiven Hypothekenzinsen zu Top-Konditionen. Entdecken Sie Ihren finanziellen Spielraum mit unserem Hypothekenrechner.

Aufgrund unserer einfachen Produktgestaltung und der auf das Hypothekargeschäft fokussierten Beratung sind wir in der Lage, Ihnen als Versicherte attraktive Finanzierungskonditionen anzubieten. Das gilt sowohl für Neu-Hypotheken als auch für die Ablösung bestehender oder auslaufender Hypotheken. Dank unseren attraktiven Zinssätzen können Sie gegenüber den regulären Bankofferten problemlos mehrere Hundert Franken pro Jahr sparen. Unsere Zinssätze sind verbindlich. Das bedeutet für Sie: keine mühseligen Verhandlungen. Was wir Ihnen offerieren, ist das, was Sie erhalten.

Variable Hypotheken

Zinssatz für Ersthypotheken auf selbst bewohntem Eigentum: 2.5%

Festhypotheken

Diese Zinssätze sind als Referenzzinssätze zu verstehen und gelten für 10 Tage ab Datum des Antragseingangs bei der PKSH. Da sich der Referenzzins auf die höchste Schuldnerbonität bezieht, können für weniger gut eingestufte Hypothekarnehmer kreditrisikobedingte Zuschläge zur Anwendung gelangen. Die Zinssätze sind nicht verhandelbar. Die Zinssätze der Festhypotheken werden in der Regel wöchentlich festgelegt und an dieser Stelle publiziert.

Unsere aktuellen Referenzzinsen für Festhypotheken:

Laufzeit Referenzzinssatz per 12.04.2024
2 Jahre ab 1.72% (max. Zuschlag von 0.25%)
3 Jahre ab 1.72% (max. Zuschlag von 0.25%)
4 Jahre ab 1.73% (max. Zuschlag von 0.25%)
5 Jahre ab 1.74% (max. Zuschlag von 0.25%)
6 Jahre ab 1.76% (max. Zuschlag von 0.25%)
7 Jahre ab 1.78% (max. Zuschlag von 0.25%)
8 Jahre ab 1.80% (max. Zuschlag von 0.25%)
9 Jahre ab 1.83% (max. Zuschlag von 0.25%)
10 Jahre ab 1.85% (max. Zuschlag von 0.25%)
11 Jahre ab 2.00% (max. Zuschlag von 0.25%)
12 Jahre ab 2.05% (max. Zuschlag von 0.25%)

Terminhypotheken

Wir gewähren Terminhypotheken (auch Forward Hypotheken genannt) mit einer Vorlaufzeit von bis zu 18 Monaten. Die ersten sechs Monate sind kostenlos. Für die restlichen Monate muss ein Zinszuschlag geleistet werden:

  • Bis 6 Monate: ohne Zuschlag
  • Bis 9 Monate: +0.05%
  • Bis 12 Monate: +0.07%
  • Bis 18 Monate: +0.1%

Geldmarkthypotheken

Der anwendbare Referenzzinssatz für die dreijährige Geldmarkthypothek beträgt 0.7% plus SARON 1 month Compound Rate (mit einer Untergrenze von 0%). Da sich der Referenzzins auf die höchste Schuldnerbonität bezieht, können für weniger gut eingestufte Hypothekarnehmer kreditrisikobedingte Zuschläge zur Anwendung gelangen. Die Zinssätze sind nicht verhandelbar.

Energie-Bonus

In den ersten zwei Jahren nach Abschluss einer Festhypothek erhalten Sie einen Energie-Bonus von 0.2%, wenn Sie für Ihre Liegenschaft eines der folgenden Zertifikate vorlegen können:

Zinstermine

Vierteljährlich per 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember

Hypothekenrechner

Sie möchten Ihre Hypothek zur PKSH wechseln und von besonders günstigen Zinsen profitieren? Berechnen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten mit unserem Hypothekenrechner.

Bearbeitungsgebühren

Es gelten folgende Bearbeitungsgebühren:

Eröffnung von Hypotheken: kostenlos
Verlängerung von Hypotheken: kostenlos
Erhöhung von Hypotheken um mehr als CHF 50’000: kostenlos
Erhöhung von Hypotheken um maximal CHF 50’000: mind. CHF 300
Ablösung/Beendigung einer Hypothek: CHF 500
Zusatzaufwände im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften: CHF 300 – CHF 500
PKSH Liegenschaftenkonto

Zinssätze & Bearbeitungsgebühren

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