3. Januar 2018
Neue Vorsorgepläne treten per 1. Januar 2018 in Kraft
Nachdem die PKSH unter dem Druck des Tiefzinsumfelds letztes Jahr beschlossen hat, die versicherungstechnischen Grundlagen anzupassen (Senkung technischer Zins und Umwandlungssätze mit entsprechenden Abfederungsmassnahmen), treten die neuen Vorsorgepläne per 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wurden die Voraussetzungen für eine langfristig stabile finanzielle Situation unserer Pensionskasse geschaffen, was sowohl im Interesse der Versicherten als auch der Arbeitgeber liegt. Was das im Detail heisst, können Sie gerne im Newsletter 2018 und in der Rubrik „PKSH 2018“ nachlesen. Bitte beachten Sie, dass sich die bisherigen absoluten PK-Beiträge für die Aktiv-Versicherten wegen des tieferen Koordinationsabzugs im Durchschnitt um rund 0.4% der Bruttolohnsumme erhöhen (abhängig von der Höhe des Lohns und des Alters).