Deckungsgrad & Performance

Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung im Sinne von Art. 44 BVV2 errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen (Aktiven) abzüglich Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Pensionskasse.

Die Performance wird als Verhältnis von Ertrag zu den durchschnittlich investierten Vermögensanlagen berechnet. Dabei werden laufende Erträge wie Coupons- und Dividendenzahlungen, Kapitalgewinne und -verluste sowie der gesamte Vermögensverwaltungsaufwand berücksichtigt («total return»). Mittelzu- und -abflüsse beeinflussen die Höhe des durchschnittlich investierten Kapitals. Auch der Zeitpunkt der Mittelflüsse spielt eine Rolle.

PKSH 2018

Anpassungen der Vorsorgepläne per 1. Januar 2018

Die PKSH steht, wie andere Pensionskassen auch, vor grossen Herausforderungen. Die steigende Lebenserwartung – die durchschnittliche Lebenserwartung einer 65-jährigen Person ist in den letzten 10 Jahren um über ein Jahr gestiegen – und das anhaltend rekordtiefe Zinsniveau haben einen grossen Einfluss auf die langfristige Finanzierung der Renten. Die momentan allen unter den Fingernägeln brennende Frage lautet, ob es im heutigen Tiefzinsumfeld überhaupt noch Spielraum im Anlageprozess gibt, um die notwendige Sollrendite für die vorgesehenen Leistungen erwirtschaften zu können. Wenn die Zinsen tief sind und auf solch niedrigem Niveau verharren, verlagert sich die Diskussion konsequenterweise von den Anlagen auf die Leistungen. Diese sollen sich an die sinkenden Renditen anpassen, da eine Pensionskasse ihr Risikobudget nicht beliebig erhöhen kann. Zu diesem Schluss ist auch die Verwaltungskommission der PKSH gelangt und hat entschieden, die Voraussetzungen für eine langfristig stabile finanzielle Situation und für eine finanzielle Sicherung der Renten  zu schaffen, indem die versicherungstechnischen Grundlagen, wie zum Beispiel der Umwandlungssatz, per 1. Januar 2018 angepasst werden. Dies ist sowohl im Interesse der Versicherten als auch der Arbeitgeber, da dadurch der Verantwortung für eine nachhaltige Rentensicherheit Rechnung getragen wird. Damit nach dem Grundlagenwechsel das bisherige Leistungsniveau möglichst wenig angepasst werden muss, werden die durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzierten Sparbeiträge leicht angehoben. Für jeden Franken, den Sie als Sparbeitrag einbezahlen, zahlt Ihr Arbeitgeber standardmässig grosszügige 1.50 CHF auf Ihr PKSH-Sparkonto ein. Die beschlossenen Anpassungen wurden mit Augenmass festgelegt und extreme Eingriffe wurden vermieden. Zudem wurden verschiedene Abfederungsmassnahmen beschlossen, damit der Übergang sozialverträglich und nicht abrupt erfolgt. Vorgesehen sind individuelle Gutschriften und teilweise Besitzstandgarantien für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen.

Die versicherungstechnischen Grundlagen sind die Basis für die Berechnung der Altersrenten und anderer Vorsorgeleistungen. Die Verwaltungskommission trägt damit auch dem Umstand Rechnung, dass ab 2018 geburtenstarke Jahrgänge das Pensionierungsalter erreichen, was die finanzielle Situation der PKSH zusätzlich belasten wird.

Mit der Senkung des technischen Zinssatzes von heute 3% auf 2% wird die benötigte Sollrendite gesenkt und die Verzinsungsdifferenz zwischen den Vorsorgekapitalien der Aktiv-Versicherten und der Rentenbeziehenden reduziert. Bei der Sollrendite handelt es sich um diejenige Rendite, die notwendig ist, um den Deckungsgrad unverändert zu halten. Die Reduktion des technischen Zinssatzes bewirkt zweierlei: Einerseits müssen die bereits laufenden Renten, die unverändert weiter ausbezahlt werden, bereits für den Jahresabschluss per 31. Dezember 2016 neu bilanziert werden. Andererseits werden die garantierten Renten von Personen, die ab dem 1. Januar 2018 in Pension gehen, mit einem tieferen Umwandlungssatz ermittelt.

Mit den getroffenen Massnahmen bleibt die Pensionskasse Schaffhausen ein verlässlicher und solidarischer Partner für die angeschlossenen Arbeitgeber und Versicherten. Im Quervergleich mit anderen Kassen steht sie punkto Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod weiterhin gut da. Die Leistungen der PKSH gehen deutlich über das gesetzliche Minimum hinaus und sind arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Merkblättern („PKSH 2018 Neue Vorsorgepläne & Veränderungen“ sowie „PKSH 2018 Aufwertung Sparguthaben„) und unserem Newsletter (s’Neueste 2018), den alle Versicherten Anfangs Februar erhalten. Bitte beachten Sie, dass sich die bisherigen absoluten PK-Beiträge für die Aktiv-Versicherten wegen des tieferen Koordinationsabzugs im Durchschnitt um rund 0.4% der Bruttolohnsumme erhöhen (abhängig von der Höhe des Lohns und des Alters).

Sie können mit dem Rentenrechner selbst online berechnen, welche voraussichtlichen Leistungen Sie für ein frei wählbares Rücktrittsalter haben und wie sich Ihre Altersrente verändert sowohl in Bezug auf das Pensionierungsalter als auch auf den neuen Vorsorgeplan 2018.

Hypotheken­rechner

FAQ

Kontaktperson

Fragen und Antworten zu

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Klicken Sie auf eine Frage um die Antwort zu öffnen.