Deckungsgrad & Performance

Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung im Sinne von Art. 44 BVV2 errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen (Aktiven) abzüglich Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Pensionskasse.

Die Performance wird als Verhältnis von Ertrag zu den durchschnittlich investierten Vermögensanlagen berechnet. Dabei werden laufende Erträge wie Coupons- und Dividendenzahlungen, Kapitalgewinne und -verluste sowie der gesamte Vermögensverwaltungsaufwand berücksichtigt («total return»). Mittelzu- und -abflüsse beeinflussen die Höhe des durchschnittlich investierten Kapitals. Auch der Zeitpunkt der Mittelflüsse spielt eine Rolle.

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6. Januar 2026

Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2026

Dank der soliden finanziellen Lage der Kasse sowie einer erfreulichen Performance der Vermögensanlagen im Jahr 2025 ist es der PKSH möglich, erneut eine hohe Verzinsung an die Versicherten weiterzugeben. Mit 3% beträgt die Verzinsung Ihrer Altersguthaben im Jahr 2026 mehr als das Doppelte des vom Bundesrat festgelegten Mindestzinses von 1.25%. Aufgrund von fehlenden Mitteln werden für das Jahr 2026 keine zusätzlichen Indexzulagen auf den Renten (Teuerungsausgleich) ausgerichtet.

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