2. Februar 2024
Verzinsung der Altersguthaben im 2024 mit 1.5%
Es ist erfreulich, dass die Altersguthaben der Aktiv-Versicherten gemäss Beschluss der Verwaltungskommission im Jahr 2024 weiterhin mit 1.5 % (Vorjahr 1.5 %) verzinst werden. Diese Verzinsung liegt 0.25 % über dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzins (1.25 %). Die Verwaltungskommission der PKSH ist überzeugt, dass den Aktiv-Versicherten diese Zusatzverzinsung aufgrund der soliden finanziellen Lage der Kasse zugesprochen werden kann. Damit entspricht die Verzinsung der Kapitalien der Aktiv-Versicherten dem technischen Zins der Rentenbeziehenden.