Deckungsgrad & Performance

Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung im Sinne von Art. 44 BVV2 errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen (Aktiven) abzüglich Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Pensionskasse.

Die Performance wird als Verhältnis von Ertrag zu den durchschnittlich investierten Vermögensanlagen berechnet. Dabei werden laufende Erträge wie Coupons- und Dividendenzahlungen, Kapitalgewinne und -verluste sowie der gesamte Vermögensverwaltungsaufwand berücksichtigt («total return»). Mittelzu- und -abflüsse beeinflussen die Höhe des durchschnittlich investierten Kapitals. Auch der Zeitpunkt der Mittelflüsse spielt eine Rolle.

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3. Dezember 2020

Verzinsung der Altersguthaben auch im 2021 über dem Mindestzins

Die Altersguthaben der Aktiv-Versicherten werden gemäss Beschluss der Verwaltungskommission auch im Jahr 2021 mit 2.0% (2020: 2.0%) verzinst. Diese Verzinsung liegt ein ganzes Prozent über dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Mindestzins von 1.0%. Die Verwaltungskommission der PKSH ist überzeugt, dass den Aktiv-Versicherten diese Zusatzverzinsung aufgrund der soliden finanziellen Lage der Kasse zugesprochen werden kann und soll. Damit entspricht die Verzinsung der Kapitalien der Aktiv-Versicherten derjenigen der Rentenbeziehenden. Angesichts der momentan sehr tiefen Teuerung handelt es sich um eine sehr attraktive Realverzinsung.

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