3. Dezember 2020
Verzinsung der Altersguthaben auch im 2021 über dem Mindestzins
Die Altersguthaben der Aktiv-Versicherten werden gemäss Beschluss der Verwaltungskommission auch im Jahr 2021 mit 2.0% (2020: 2.0%) verzinst. Diese Verzinsung liegt ein ganzes Prozent über dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Mindestzins von 1.0%. Die Verwaltungskommission der PKSH ist überzeugt, dass den Aktiv-Versicherten diese Zusatzverzinsung aufgrund der soliden finanziellen Lage der Kasse zugesprochen werden kann und soll. Damit entspricht die Verzinsung der Kapitalien der Aktiv-Versicherten derjenigen der Rentenbeziehenden. Angesichts der momentan sehr tiefen Teuerung handelt es sich um eine sehr attraktive Realverzinsung.