1. Juni 2016
Teilrevision PK-Gesetz
Der Regierungsrat hat am 10. Mai 2016 entschieden, die Änderung des vom Kantonsrat beschlossenen PK-Gesetzes per 1. Juli 2016 in Kraft zu setzen. Es geht um folgende 3 Punkte:
- Die neue Bezeichnung ‚Pensionskasse Schaffhausen‘ respektive die Abkürzung ‚PKSH‘ wird ins Gesetz übernommen. An der Rechtsform ändert sich nichts, die PKSH bleibt eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt.
- Das Personal der PKSH untersteht nicht mehr länger dem kantonalen Personalrecht sondern dem Privatrecht (OR). Die Details werden in der Verwaltungskommission noch definiert.
- Um die Vorsorgepläne besser gestalten zu können, wird die Verwaltungskommission entscheiden können, welche Höhe der Koordinationsabzug beträgt. Momentan liegt dieser bei CHF 28‘200.00, kann aber bis zum bundesrechtlich vorgeschriebenen Betrag von aktuell CHF 24‘675.00 reduziert werden.
Damit werden einerseits bundesrechtliche Vorgaben nachvollzogen und andererseits der Verwaltungskommission adäquate Führungsinstrumente zur Verfügung gestellt.