Deckungsgrad & Performance

Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung im Sinne von Art. 44 BVV2 errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen (Aktiven) abzüglich Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Pensionskasse.

Die Performance wird als Verhältnis von Ertrag zu den durchschnittlich investierten Vermögensanlagen berechnet. Dabei werden laufende Erträge wie Coupons- und Dividendenzahlungen, Kapitalgewinne und -verluste sowie der gesamte Vermögensverwaltungsaufwand berücksichtigt («total return»). Mittelzu- und -abflüsse beeinflussen die Höhe des durchschnittlich investierten Kapitals. Auch der Zeitpunkt der Mittelflüsse spielt eine Rolle.

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18. Dezember 2020

Rückzahlungsmöglichkeit für WEF-Vorbezug wird verlängert (Art. 65 Vorsorgereglement)

Das Recht und die Pflicht zur Rückzahlung eines WEF-Vorbezugs bestehen ab dem 1. Januar 2021 gesetzlich bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles (Alterspensionierung, Invalidität, Tod), längstens aber bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Bisher galt Alter 60 als spätester Zeitpunkt zur Rückzahlung.

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