3. Januar 2018
Leistungsverbesserung bei Invalidität und Tod eines Aktiv-Versicherten
Die PKSH ist stets bestrebt, ihren Versicherten optimale Leistungen anzubieten. In diesem Zusammenhang freut es uns sehr, dass wir den Versicherten eine Leistungsverbesserung im Invaliditätsfall präsentieren können. Ab dem 1. Januar 2018 wird eine neue Invalidenrente immer mindestens 60% des versicherten Lohns entsprechen. Auf eine Kürzung aufgrund von (im Vergleich zum Richtwert) „fehlendem“ Altersguthaben wird zukünftig verzichtet. Dadurch werden auch die Hinterlassenenleistungen aufgewertet, da die Ehegattin/der Ehegatte beim Tod eines Aktiv-Versicherten oder eines Invalidenrentners ebenfalls 2/3 der Zusatzrente analog zur ordentlichen Invalidenrente erhält. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Marlies Löpfe (052 632 72 18) oder Frau Monika Ritzmann (052 632 71 79).