Deckungsgrad & Performance

Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung im Sinne von Art. 44 BVV2 errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen (Aktiven) abzüglich Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Pensionskasse.

Die Performance wird als Verhältnis von Ertrag zu den durchschnittlich investierten Vermögensanlagen berechnet. Dabei werden laufende Erträge wie Coupons- und Dividendenzahlungen, Kapitalgewinne und -verluste sowie der gesamte Vermögensverwaltungsaufwand berücksichtigt («total return»). Mittelzu- und -abflüsse beeinflussen die Höhe des durchschnittlich investierten Kapitals. Auch der Zeitpunkt der Mittelflüsse spielt eine Rolle.

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3. Januar 2018

Leistungsverbesserung bei Invalidität und Tod eines Aktiv-Versicherten

Die PKSH ist stets bestrebt, ihren Versicherten optimale Leistungen anzubieten. In diesem Zusammenhang freut es uns sehr, dass wir den Versicherten eine Leistungsverbesserung im Invaliditätsfall präsentieren können. Ab dem 1. Januar 2018 wird eine neue Invalidenrente immer mindestens 60% des versicherten Lohns entsprechen. Auf eine Kürzung aufgrund von (im Vergleich zum Richtwert) „fehlendem“ Altersguthaben wird zukünftig verzichtet. Dadurch werden auch die Hinterlassenenleistungen aufgewertet, da die Ehegattin/der Ehegatte beim Tod eines Aktiv-Versicherten oder eines Invalidenrentners ebenfalls 2/3 der Zusatzrente analog zur ordentlichen Invalidenrente erhält. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Marlies Löpfe (052 632 72 18) oder Frau Monika Ritzmann (052 632 71 79).

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