23. Januar 2019
Freiwillige Weiterversicherung ab Alter 58 für stellenlose Personen ab sofort möglich
Mitarbeitende, welche ihre Stelle ab Alter 58 verlieren und keine neue Stelle finden, erhalten ab dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, bis zum Alter 60 in der PKSH versichert zu bleiben, da es sich dabei meistens um Härtefälle handelt bzw. diese durch die Versicherungslücke zu solchen werden können. Bei Arbeitslosigkeit wird die Freizügigkeitsleistung auf eine Freizügigkeitsstiftung überwiesen, was bewirkt, dass keine Altersrente ausgerichtet wird (nur Kapitalbezug möglich). Die freiwillige Versicherung in der Stiftung Auffangeinrichtung ist zwar möglich, beschränkt sich aber auf die obligatorische Vorsorge. Versicherte können mit der freiwilligen Versicherung nun neu eine beschäftigungslose Zeit kurz vor der Pensionierung überbrücken und sich „regulär“ bei der PKSH pensionieren lassen. Bitte lesen Sie dazu das entsprechende Formular „Freiwillige Risikoversicherung„.