Deckungsgrad & Performance

Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung im Sinne von Art. 44 BVV2 errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen (Aktiven) abzüglich Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Pensionskasse.

Die Performance wird als Verhältnis von Ertrag zu den durchschnittlich investierten Vermögensanlagen berechnet. Dabei werden laufende Erträge wie Coupons- und Dividendenzahlungen, Kapitalgewinne und -verluste sowie der gesamte Vermögensverwaltungsaufwand berücksichtigt («total return»). Mittelzu- und -abflüsse beeinflussen die Höhe des durchschnittlich investierten Kapitals. Auch der Zeitpunkt der Mittelflüsse spielt eine Rolle.

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3. Januar 2018

Flexiblere Teilpensionierungsmöglichkeiten

Ab dem 1. Januar 2018 werden Pensumsreduktionen nach dem 60. Altersjahr analog bei der Berechnung der Übergangsrenten kumuliert betrachtet, d.h. hat ein Versicherter nach dem 60. Altersjahr sein Pensum kumuliert um mindestens 30% eines Vollzeitpensums reduziert, kann er sich teilpensionieren lassen. Gemäss altem Reglement war eine Teilpensionierung erst bei einer Reduktion des Pensums um mindestens 30% eines Vollzeitpensums möglich. Eine Pensumsreduktion in kleineren Schritten von weniger als 30% kommt häufig bei Lehrpersonen vor und berechtigte bis anhin nicht zum Bezug einer Teilaltersrente. Künftig können mehrere solcher Pensumsreduktionen addiert und bei einer Summe von mindestens 30% kann eine Teilpensionierung beantragt werden. Damit kann die PKSH ihren Versicherten zukünftig eine flexiblere Teilpensionierung anbieten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Marlies Löpfe (052 632 72 18) oder Frau Monika Ritzmann (052 632 71 79).

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