Deckungsgrad & Performance

Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung im Sinne von Art. 44 BVV2 errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen (Aktiven) abzüglich Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Pensionskasse.

Die Performance wird als Verhältnis von Ertrag zu den durchschnittlich investierten Vermögensanlagen berechnet. Dabei werden laufende Erträge wie Coupons- und Dividendenzahlungen, Kapitalgewinne und -verluste sowie der gesamte Vermögensverwaltungsaufwand berücksichtigt («total return»). Mittelzu- und -abflüsse beeinflussen die Höhe des durchschnittlich investierten Kapitals. Auch der Zeitpunkt der Mittelflüsse spielt eine Rolle.

100 Jahre Pensionskasse Schaffhausen

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100 Jahre Pensionskasse Schaffhausen

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Am 25. November 1925 verabschiedete der Grosse Rat das Dekret über die allgemeine Pensions- und Hilfskasse für die Beamten, Angestellten und ständigen Arbeiter des Kantons Schaffhausen, das anschliessend vom Regierungsrat rückwirkend auf den 1. Januar 1925 in Kraft gesetzt wurde. Damit war die konstitutionelle Grundlage für ein Sozialwerk geschaffen, das heute nicht mehr wegzudenken ist. Unsere Kasse wurde also vor 100 Jahren als «Kantonale Pensionskasse» gegründet – lange vor Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge in der Schweiz im Jahr 1985 mit dem entsprechenden Gesetz (BVG).

Seit dem 1. November 2013 firmiert sie im Zuge der Verselbständigung als «Pensionskasse Schaffhausen (PKSH)». Dabei benötigte es mehrere Anläufe, bis es soweit war, ganz nach dem Motto «jeder Anfang ist schwer». Die Errichtung einer «Unterstützungskasse für die Beamten des Kantons» wurde erstmals im Jahre 1908 im Zusammenhang mit der Beratung des Besoldungsdekrets beantragt, jedoch vom Grossen Rat abgelehnt. Im Jahr 1917 beauftragte der Schaffhauser Regierungsrat Professor Dr. Rietmann aus Zürich mit der Erstellung eines Gutachtens über den Aufbau und die Finanzierung einer eigenen Pensionskasse. Es dauerte aber bis zum Jahr 1924, in dem die Pensionskasse konkretere Formen annahm und die kantonale Finanzdirektion einen Entwurf für eine «Allgemeine Unterstützungskasse» vorlegte. Die Vorlage gelangte schliesslich im April 1925 in den Grossen Rat und wurde wie eingangs erwähnt Ende November 1925 verabschiedet.

Sehr interessant ist, dass sich die Kasse schon in jungen Jahren mit denselben Problemen auseinandersetzen musste, die uns auch heute beschäftigen. So mussten 1947 andere versicherungstechnische Grundlagen in Kraft gesetzt werden, da die bisherigen wegen der grösseren Lebenserwartung, veränderten Verhältnissen bei der Invalidisierungs- und Sterblichkeitswahrscheinlichkeit und verminderten Zinserträgnissen ersetzt werden mussten. Das bewirkte den prozentual höchsten Fehlbetrag in der technischen Bilanz der Kasse und sie musste den bis heute tiefsten Deckungsgrad von 72% ausweisen. Das ist glücklicherweise Geschichte und die PKSH hat sich bis zum heutigen Tag prächtig entwickelt, ohne dass der Kanton Finanzierungszuschüsse leisten musste, wie dies in vielen anderen Kantonen in jüngster Vergangenheit der Fall war.

Die PKSH darf also in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen feiern und stolz auf das Erreichte sein. Es freut uns natürlich sehr, dass wir Ihnen, unseren Versicherten, just im Jubiläumsjahr ein Geschenk in Form einer historisch hohen Verzinsung überreichen können, und blicken zuversichtlich in die Zukunft.

Die PKSH hat den Schaffhauser Historiker Matthias Wipf damit beauftragt, eine kurze Festschrift zu erstellen, welche wir im Laufe des Jahres auf unserer Webseite veröffentlichen werden.

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